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SCHÖNES SAUBERES HAUS BEGRENZT
Terms & amp; Bedingungen

1. DEFINITIONEN

1.1 Für die Zwecke dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ wird der Kunde als „Haushalter“ und „Nice Clean Home Ltd“ als Einführungsgeschäft bezeichnet. Der Begriff „Haushalter“ gilt als eingeschlossen ggf. der Ehegatte oder Lebenspartner des Haushaltsvorstands.

 

2. EINFÜHRUNG
 

2.1 Das Einführungsunternehmen stellt dem Haushaltsvorstand eine Reinigungskraft (im Folgenden eine „Reinigungskraft“) aus seiner Datenbank zugelassener Reinigungskräfte vor und unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Geschäftsvereinbarung“ (wie hier beigefügt).

 

3 PFLICHTEN DER HAUSHALTER
 

3.1 Die Reinigungskraft wird dem/den Haushaltsinhaber(n) als selbstständige Reinigungskraft vorgestellt und der/die Haushaltsinhaber(s) behalten die Reinigungskraft/die Reinigungskraft nur im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags. Der/die Hausbesitzer vereinbaren mit der Reinigungskraft direkt die Bedingungen eines solchen Vertrages.

3.2 Der/die Hausbesitzer vereinbaren direkt mit der Reinigungskraft, welche Dienstleistungen von der Reinigungskraft zu erbringen sind, und können den Umfang und die Art der Dienstleistungen im Einvernehmen mit der Reinigungskraft ändern.

3.3 Der/die Haushaltsreiniger zahlen jede von dem/den Haushaltsinhaber(n) angestellte Reinigungskraft zu einem zwischen dem/den Haushaltsinhaber(n) und der Reinigungskraft vereinbarten Satz und zahlen diese Gebühren direkt an die Reinigungskraft.

3.4 Der/die Haushälter/innen stellen der Reinigungskraft eine sichere Arbeitsumgebung zur Verfügung.

 

4 ZAHLUNG
 

4.1 Der/die Haushaltsinhaber unterzeichnen monatlich im Voraus am 25. eines jeden Monats den Dauerauftrag, der die Zahlung autorisiert, wie in der „Geschäftsvereinbarung“ angegeben, durch die Bank des/der Haushaltsinhaber(s). Diese Zahlungen werden fortgesetzt, bis die „Geschäftsvereinbarung“ gemäß Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beendet wird.

4.2 Das „Einführungsgeschäft“ leitet das Dauerauftrags-Mandat erst dann an die Bank des/der Hausinhaber/s weiter, wenn ein Starttermin mit dem/den Hausinhaber(n) vereinbart wurde.

4.3 Wenn eine Reinigungskraft von dem/den Hausbesitzer(n) länger als in der „Geschäftsvereinbarung“ angegeben beschäftigt wird, ohne dass der/die Hausbesitzer eine zusätzliche Gebühr zahlen, behält sich das „Einführungsgeschäft“ das Recht vor, alle fälligen Gebühren zuzüglich Zinsen zu fordern gegebenenfalls.

4.4 Wenn Zahlungen versäumt werden, behalten wir uns das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von £25 zu erheben.

 

5 VERSICHERUNG
 

5.1 In Bezug auf jede Reinigungskraft, die durch das „Einführungsgeschäft“ vorgestellt und von dem/den Hausbesitzer(n) behalten wird, stellt das „Einführungsgeschäft“ eine Haftpflichtversicherung bereit, die „Einführungsgeschäft“-Gebühren beinhalten die Versicherungsprämien für jeden Kunden.

5.2 Die Deckungsgrenze der Betriebshaftpflichtversicherung beträgt £1.000.000. Weder das „Einführungsgeschäft“ noch seine Versicherer übernehmen die Haftung für Ansprüche mit einem Wert von weniger als 100 £, und solche Ansprüche werden hiermit ausgeschlossen. Wenn eine Forderung einen Wert von mehr als 100 £ hat, sind der/die Hausbesitzer verpflichtet, die ersten 100 £ einer solchen Forderung zu zahlen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz erhalten Sie auf Anfrage.

5.3 Der/die Haushälter/Haushälter muss/müssen über einen angemessenen Versicherungsschutz gegen Verbindlichkeiten gegenüber der Reinigungskraft verfügen und dem „Einführungsgeschäft“ eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice und Bescheinigung vorlegen, falls vom „Einführungsgeschäft“ verlangt.

5.4 Der/die Hausbesitzer sind nicht durch die Versicherungspolice des „Einführungsgeschäfts“ abgedeckt, wenn die Reinigungskraft nicht durch das „Einführungsgeschäft“ vorgestellt wird und/oder anderweitig gegen die Vertragsbedingungen verstoßen wird.

5.5 Versicherungsansprüche wegen Bleichschäden werden nicht anerkannt.

5.6 Alle eingeführten Reinigungskräfte von Nice Clean Home Ltd, die von einem Haushaltsinhaber beschäftigt werden, sind in erster Linie durch die eigenen Versicherungspolicen des Haushalts und nur als Notfall im Rahmen der Haftpflichtpolice von Nice Clean Home Ltd gedeckt, die eine Entschädigungsgrenze von 1 Million £ hat öffentliche Haftung einschließlich Schäden und Verlust für den Hausbesitzer unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Verlust und/oder Schaden durch Fahrlässigkeit einer Reinigungskraft verursacht wurde, die von Nice Clean Home Ltd

5.7 Ansprüche werden nur berücksichtigt, wenn alle Gebühren auf dem neuesten Stand sind, wenn am Haus des Kunden ein Schaden auftritt.

 

6 HAFTUNG
 

6.1 Das „Einführungsgeschäft“ haftet nicht für Verluste oder Schäden, die die Grenze seines Versicherungsschutzes überschreiten oder außerhalb des Umfangs seines Versicherungsschutzes, wie in Klausel 5 beschrieben, liegen.

6.2 Das „Einführungsgeschäft“ haftet nicht für Ereignisse, die nicht plötzlich und unvorhergesehen eingetreten sind.

6.3 Das „Einführungsunternehmen“ haftet nicht für Folgeschäden oder indirekte Verluste, die dem/den Hausbesitzer(n) dadurch entstehen, dass eine Reinigungskraft ihren vertraglichen Verpflichtungen aus welchem Grund auch immer nicht nachkommt.

6.4 Das „Einführungsgeschäft“ haftet nicht für das Versäumnis einer Reinigungskraft, die Schlüssel zurückzugeben, oder für Folgeschäden, die sich daraus ergeben können.

6.5 Das „Einführungsgeschäft“ haftet nicht für geheime Absprachen oder Diebstahl von Eigentum oder Besitz.

 

7 ÄNDERUNGEN
 

7.1 Das „Einführungsgeschäft“ behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern.

 

8 KÜNDIGUNG
 

8.1 Das „Einführungsgeschäft“ kann die Geschäftsvereinbarung nur mit einer einmonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem/den Haushaltsinhaber(n) schriftlich kündigen.

8.2 Der/die Hausbesitzer können die Geschäftsvereinbarung nur mit einer Frist von einem Monat zum „Einführungsgeschäft“ schriftlich kündigen.

8.3 Für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung des „Geschäftsvertrags“ dürfen der/die Hausbesitzer weder direkt noch indirekt als Mitarbeiter, Vertreter oder anderweitig eine Reinigungskraft einstellen, die durch das „Einführungsgeschäft“ dem Hausinhaber ( s). Wenn der/die Hausbesitzer eine/n Reinigungskraft/en engagiert/beauftragen, kann ein Schadensersatz von bis zu zwölf Monaten „Einführungsgeschäft“ geltend gemacht werden.

8.4 Falls der/die Hausbesitzer den „Geschäftsvertrag“ vor Beginn der Reinigung/des „Einführungsgeschäfts“ kündigen, kann/können dem/den Hausbesitzer(n) eine Verwaltungsgebühr von höchstens 50,00 £ in Rechnung gestellt werden.

8.5 Falls der/die Hausbesitzer das Dauerauftragsmandat kündigen, ohne das „Einführungsgeschäft“ schriftlich mit einer Frist von einem Monat zu benachrichtigen, kann das „Einführungsgeschäft“ alle entstandenen angemessenen Kosten zusätzlich zu fälligen ausstehenden Zahlungen in Rechnung stellen.

8.6 Es liegt in der Verantwortung des Haushaltsinhabers bzw. der Haushaltsinhaber sicherzustellen, dass das Dauerauftragsmandat zur Zahlung des Vorschusses für das „Einführungsgeschäft“ durch die Bank des/der Haushaltsinhaber(s) bei Beendigung der Vereinbarung mit dem Einführungsgeschäft storniert wird. Für Zahlungen, die nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist eingehen, wird eine Verwaltungsgebühr von maximal £25 für die Rückzahlung erhoben.

 

9 ALLGEMEINES
 

9.1 Sollte sich eine Bestimmung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, sei es durch ein Gericht, eine Vereinbarung der Parteien oder anderweitig, bleibt der Rest der Vereinbarung ungeachtet dessen in vollem Umfang in Kraft und wirksam solche Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit, aber die betreffende Bestimmung wird entweder geändert, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen, oder, falls dies nicht möglich ist, gelöscht.

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